Ja zum Gemeindepräsident und zur -präsidentin mit Stichentscheid der Ratspräsidentin
Anders sieht dies Motionärin Karin Faes (FDP). Sie bittet, die Debatte nicht verbissen zu führen. Natürlich sei der Name Gemeindeammann sehr respektvoll.
Mit-Motionärin Carole Binder-Meury (SP) sagt ergänzend, sie werde als Gemeindeammann mit allem Möglichen angeschrieben. Der Begriff Gemeindeammann führe oft zu Verwirrungen.
Der Spreitenbacher Ammann musste den Zürcher Kollegen bei Sitzungen zur Limmattalbahn erklären, dass er nicht Betreibungsbeamter sei (in Zürich heisst dieser drum so). Der Begriff könne immer wieder zu Missverständnissen führen, als Herr Vizeammann fühle auch sie sich nicht wirklich angesprochen.
Nun spricht Frau Gemeindeammann von Möriken-Woildegg Jeanine Glarner (FDP). Sie fragt: "Was sind die wahren Probleme der Frauen im 21. Jahrhundert? Was genau ist eigentlich das Problem?" Für sie ist der heutige Begriff kein Problem. "Ich bin gerne Frau Gemeindeammann, weil ich schlicht kein Problem mit diesem Namen habe." Der Name Gemeindeammann habe eine historische Bedeutung.
Auch sie könne den Emanzipationswahn nicht verstehen, kritisiert die Frau Vizeammann von Neuenhof und Grossrätin, Petra Kuster (SVP): "Lassen Sie uns die Gemeindeautonomie."
16 Jahre lang sei sie Gemeindeammann gewesen, sagt nun Edith Saner (Mitte). Der Funktionsbegriff habe sie anfänglich nicht gestört. Die meisten sagten "Frau Gemeindeammann", Dann kam aber der Gmeindamme, die Frau Gmeindspräsidentin, Gemeinde-Amtsfrau und weitere dazu. Vor Auftritten sei sie oft gesfragt wordne, wie sie genannt werden wolle. Aus der bevölkerung sei dann die Frage aufgetaucht, warum man nicht auf Gemeindepräsiden oder -präsidentin wechsle: "Damit der aargau nicht noch mit zusätzlichen Funktzionsbezeichnungen geschmückt wird, bin ich für eine Abschaffung dieses alten Zopfs."
Es könne mit beiden Bezeichnungen leben, sagt nun Sander Mallien (GLP) (Gelächter im Saal). Er würde dann aber auch den Einwohnerrat angehen, den Landammann zur Diskussion zu stellen, schlägt er vor.
Andreas Fischer Bargetzi zitiert ein Sprichwort: "Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit." Der Ammann werde heute nicht mehr vom Landvogt gewählt, edie Bürgerinnen udn Bürger dürfen das. "Ich bin Archäologe, ich hänge sehr an altem zeugs." Doch andere Kantone haben es geändert, es sei an der Zeit, das auchb hier zu tun: "Auch ich bin es leid, in anderen Kantonen erklären zu müssen, was denn ein Herr oder eine Frau Gemeindeammann ist."
Man gängle nicht die Gemeinden, widerspricht Claudia Rohrer (SP) der SVP. Sie sei seit einem halben Jahr Stadträtin, sagt sie. Sie und der Stadtammann stünden im Dienst der Bürgerinnen und Bürger. Auch sie plädiert für eine Änderung.
Als (vorläufig?) letzte Votantin spricht nur Béa Biber (GLP). Man brauche zukunftsgerichtetes Handeln. dass man 2022 überhaupt noich über dieses Thema sprechen müssen, ist aus meiner Sicht aus der Zeit gefallen." Die jüngere Genration verstehe nicht mehr, warum es im Aargau für dieses Amt mehrere bezeichnungen gibt. Es gebe auch Gemeindeammänninnen, die sehr Müghe mit diesem begriff haben: "Machen wir Zukunft und sagen ja zu einer einheitlichen Regelung."
Als letzter spricht noch Volkswirtschaftsdirektor Dieter Egli. ja, der Begriff Gemeindeammann sei etwas ganz Spezielles, das gelte aber auch für die Gemeindepräsidentin. Begrifflichkeiten seien wichtig. In der Gemeindereform von 2010 sei der neue Begriff ja drin gewesen, dann aber wieder rausgekippt, erinnert er. Es spriche nichts dagegen, den historischen Begriff zu ersetzen: "Das heisst nicht, dass die historische Gegebenheit nicht respektiert wird."
Die Regierung sei bereit das Anliegen in der nächsten Totalrevision des Gemeindegesetzes aufzunehmen. Man habe da aber noch etwas Zeit. Bis es in Kraft tritt, dürfte es 2026 werden, so Egli.
Jetzt wird abgestimmt. Es wird unglaublich knapp. Das Resultat lautet 64 : 64 Stimmen. Endlich kann Ratspräsidentin Elisabeth Burgener einen Stichenstscheid fällen. Es sei ein historischer Moment sagt sie, und verhilft der Motion zur Mehrheit.
Damit kann die Regierung das Anliegen in die nächste Gesetzesrevision mit hineinnehmen. Wenn damit eine Verfassungsänderung einhergeht, wird es dann zumal ohnehin obligatorisch zu einer Volksabstimmung kommen.