Damit ist die Hauptverhandlung geschlossen. Die Richterin kündigt die Urteilsverkündung für morgen Dienstag um 16.30 Uhr an.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Damit ist die Hauptverhandlung geschlossen. Die Richterin kündigt die Urteilsverkündung für morgen Dienstag um 16.30 Uhr an.
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Alice F. bekommt das letzte Wort. Sie sagt: "Liebe Familie, es tut mir sehr, sehr leid. Ich bereue es."
Der Anwalt der Opferfamilie repliziert: "Meine Äusserungen sollten die besondere Betroffenheit der Privatklägerschaft verdeutlichen." Alice F. habe gesagt, sie sei die Täterin, aber nicht die Schuldige. Damit schliesst der Opferanwalt.
Er weist den Verteidiger darauf hin, dass dieser das Gutachten des Psychiaters ergänzen hätte können. Dies sei aber nicht geschehen. Erst heute Morgen seien die Fragen auf und "damit der Versuch, Zweifel zu säen". Für den Staatsanwalt ist das Gutachten schlüssig.
Der Staatsanwalt hat nun das Recht, etwas zu erwiedern. Er sagt zu Beginn, er werde nur auf den Verteidiger eingehen.
"Die Beschuldigte ist eine schuldige Täterin. Hauptverursacher der Tat sind aber Behörden, Landrat und Gerichte", damit schliesst Alice F. ihre Stellungnahme. Sie stellt den Antrag, dass heute kein Urteil gefällt wird. Sie will, dass alle Akten und Unterlagen, die gemäss ihr gestohlen wurden, ausgewertet werden. Der Fall soll schliesslich vom Bundesgericht beurteilt werden. Dabei lässt sie das Tötungsdelikt aus, sie bezieht sich lediglich auf ihre Vorgeschichte. Damit appelliert sie an das Strafgericht.
Den Inhalt von Alice F.s Plädoyer zusammenzufassen, ist kaum möglich. Sie rollt ihre Vorgeschichte auf, springt von Sachverhalt zu Sachverhalt, zitiert Gutachten, Briefe und Schreiben der Behörden. Durchwegs spricht sie von sich selbst in der dritten Person.
"Dass diese Tat geschehen ist, tut mir unendlich leid. Dass die Probleme mit den Behörden nicht gelöst werden konnten, belastet mich sehr", so Alice F.
Die Richterin gibt nach: Alice F. darf bis 17 Uhr ihr Schreiben vorlesen.
Alice F. beharrt darauf, das gesamte Dokument vorzulesen. In den Medien würden Dinge stehen, die nicht stimmen würden. "Ich habe das Recht, dies vorzulesen. Damit die Presse das auch hört", sagt die Beschuldigte. Die Richterin sagt: "Wir können das Schreiben an die Presse verteilen. Aber Sie haben nicht das Recht, dies hier vorzulesen. Sie versuchen, ihre Kritik hier an den Behörden zum Ausdruck zu bringen." - "Nein, es geht nicht darum. Sondern ich will erzählen, was passiert ist. Denn, wenn das nicht passiert wäre, wäre die Straftat nicht geschehen. Ich will ein sauberes und faires Verfahren", sagt Alice F.