Die Medienorientierung ist nach einer kurzen Fragerunde abgeschlossen. Die Zusammenfassung der Massnahmen:
- Maskenpflicht bei öffentlichen/privaten Veranstaltungen ab 30 Personen (bei fehlendem Abstand auch bei weniger als 30 Personen)
- Tanzverbot in Clubs und Bars (weiterhin erlaubt in Fitnessstudios, Sportvereinen und Tanzschulen)
- Sitzpflicht bei Konsumation von Essen und Getränken in Clubs und Bars
- Maskenpflicht für Gastropersonal
- Anstellung von zehn weiteren Contact-Tracing-Personen
Die Massnahmen gelten ab Samstag, 17. Oktober 2020.