Massnahmen ab Samstag, 17. Oktober

Die Medienorientierung ist nach einer kurzen Fragerunde abgeschlossen. Die Zusammenfassung der Massnahmen:

  • Maskenpflicht bei öffentlichen/privaten Veranstaltungen ab 30 Personen (bei fehlendem Abstand auch bei weniger als 30 Personen)
  • Tanzverbot in Clubs und Bars (weiterhin erlaubt in Fitnessstudios, Sportvereinen und Tanzschulen)
  • Sitzpflicht bei Konsumation von Essen und Getränken in Clubs und Bars
  • Maskenpflicht für Gastropersonal
  • Anstellung von zehn weiteren Contact-Tracing-Personen

Die Massnahmen gelten ab Samstag, 17. Oktober 2020.

Keine Registrierungspflicht von privaten Veranstaltungen

Nun startet die Fragerunde: Weshalb verzichtet der Kanton St.Gallen im Gegensatz zu Thurgau auf eine Registrierungspflicht von privaten Anlässen ab 30 Personen? Bruno Damann sagt, er könne keinen Mehrwert in dieser Massnahme erkennen. Ausserdem würde ein zu grosser Verwaltungsapparat heraufgefahren.

Harte Bussen bei Nichteinhaltung

Regierungsrat und Sicherheitsdirektor Fredy Fässler möchte keinen Polizeistaat und appelliert an die Solidarität der Bevölkerung. Im Einzelfall können jedoch Bussen von bis zu 10'000 Franken entstehen.

Schutzmassnahmen haben Vorbildcharakter

Regierungspräsident Bruno Damann dankt denjenigen, die sich an die bestehenden Schutzmassnahmen (Abstandhalten, Masken tragen, Hygienemassnahmen usw.) halten.

Die Frage der Grossveranstaltungen

Momentan sind laut Bruno Damann nur zwei Grossveranstaltungen im Gang, nämlich die Spiele des FCSG und der Rapperswil-Jona Lakers. Dort seien starke Schutzkonzepte vorhanden, weshalb ein Verbot dieser Veranstaltungen nicht zweckmässig wäre.

Generelle Maskenpflicht eventuell später

Die Regierung verzichtet momentan auf die Einführung einer generellen Maskenpflicht. Sollten die beschlossenen Massnahmen nicht genügend greifen, behält sich die Regierung jedoch vor, diese einzuführen. Es müsse eigenverantwortlich alles dafür getan werden, dass ein weiterer Lockdown verhindert werden kann.

Tanzverbot in Clubs und Bars

Daten aus dem Contact Tracing zeigten, dass beim Tanzen Ansteckungen passieren. Die Regierung verbietet deshalb Tanzanlässe. Dies gilt in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben sowie an öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere das Tanzen in Clubs, Discos, Tanzlokalen, Salsaclubs und Bars.

Keine Schutzkonzepte im Privaten

Da es bei privaten Veranstaltungen keine Schutzkonzepte gebe, sei auch klar, dass dort mehr Ansteckungen geschehen. Deshalb gilt ab morgen Samstag eine Maskenpflicht bei öffentlichen sowie privaten Veranstaltungen ab 30 Personen. Das gelte für den Turnerabend, fürs Konzert, fürs Familienfest, für den Apéro und in Clubs und Bars.

Wenige Probleme in Geschäften und Schulen

Damann sagt, dass es am meisten Ansteckungen im privaten Rahmen gebe. Fast keine Probleme bereiten offenbar Geschäfte und Schulen.

Tanzverbot und Maskenpflicht bei Privatveranstaltungen

Deshalb hat die St.Galler Regierung weitere Massnahmen zur Eindämmung des Virus gefällt:

  • Maskenpflicht ab Gruppen von 30 Personen
  • Tanzverbot in Clubs und Bars
  • Sitzpflicht bei der Konsumation
  • Contact-Tracing-Team wird ausgebaut