Replik und letztes Wort

Der Staatsanwalt verzichtet darauf, auf die Version der Verteidigerin eine ausführliche Replik zu halten. Er hat in seinem Plädoyer das wichtigste gesagt. Alle sind nach dem langen Prozesstag sicher auch etwas erschöpft.

Das letzte Wort bei einem Prozess gehört dem Beschuldigten. Er sagt: "Ich habe die Brände nicht gelegt". 

Ob das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt dies ebenso sieht, wissen wir am Freitagmorgen. 

Auch Google-Suchen und Video-Aufnahmen seien keine Beweise

Gegen Ende ihres Plädoyers kommt Rechtsanwältin Saner auf die Suche auf Google Maps zu sprechen. Ihr Klient habe nicht nur die späteren Brandobjekte, sondern auch weitere Liegenschaften gegoogelt.

Die Aufnahme eines E-Bike-Fahrers müsse nicht den Beschuldigten zeigen, die Silhouette könne "irgendjemand" sein. 

Zum Brand im Schulhaus Kriegstetten, nach dem der Angeschuldigte schliesslich verhaftet wurde, sagt die Verteidigerin, ihr Klient habe von den Überwachungskameras gewusst. Zudem gebe es am Tatort keine DNA-Spuren - auch hier sei er es nicht gewesen. 

Fazit: Bei keinem einzigen Brand sei lückenlos nachgewiesen, dass der Beschuldigte tatsächlich der Täter gewesen ist.

Es braucht Beweise in jedem einzelnen Fall

Wie der Staatsanwalt vorausgesagt hatte, versucht die Verteidigung, bei jedem Brandfall Zweifel zu säen. Sind die Indizien für die einzelnen Fälle belastbar genug, oder gibt es nicht doch die Möglichkeit, dass der Angeschuldigte nicht der Täter war?

Im Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" reicht es nicht, eine Täterschaft zu vermuten oder als die plausibelste Variante anzunehmen. Für eine Verurteilung braucht es in jedem der 12 Brandfälle die volle Überzeugung, sonst darf das Gericht keinen Schuldspruch fällen.

War es jemand anderes?

Die Verteidigerin sagt, es habe in jener Zeit zwei Brände in Biberist gegeben, für die ihr Klient nicht angeklagt sei, einer davon mit Anzündwolle. Es könne sein, dass die Täterschaft dieser Fälle auch für die Brände im Wasseramt verantwortlich sei.

Zudem sei Liebeskummer kein plausibles Tatmotiv - oder nur dann, wenn der Beschuldigte unter einer psychischen Störung leiden würde. 

Dass in mehreren Fällen der Beschuldigte nicht zu Hause sondern zumindest in der Nähe des Tatorts war, wie mit Handydaten festgestellt wurde, sei noch kein Indiz. Auch bei den anderen Fällen sei jeweils möglich, dass jemand anderes für die Brände verantwortlich ist, so die Verteidigung.

Die gefundenen DNA-Spuren seien bei der Brandbekämpfung an die Tatorte gelangt, nicht beim Legen von Feuer. 

Verteidigung ist nicht zufrieden mit dem Begriff "Feuerteufel"

Sie wisse nicht, wer den Begriff "Feuerteufel" erfunden hat, sagt die Verteidigerin zum Auftakt. Sie finden den Begriff offenbar unpassend. Aber es gebe keine einheitliche Handschrift des Täters. "Warum sollte mein Klient zwölf Brände gelegt haben?", fragte sie rhetorisch.

Eine solche Person müsste eine psychische Störung oder eine Persönlichkeitsstörung haben - was der Angeklagte gemäss psychiatrischem Gutachten aber gerade nicht hat.

Strafmass: Die Forderung der Staatsanwaltschaft

Was ergibt das nun für eine Strafe? Gemäss Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte in mehreren Fällen Objekte angezündet, bei denen er Menschen direkt gefährdete. Der Sachschaden beträgt insgesamt mehrere Millionen Franken.

Zusammen mit einigen kleineren Vorstrafen stellt der Staatsanwalt den Antrag, den Angeklagten zu 15 Jahren Freiheitsstrafe zu verurteilen.

Nun gibt es eine Pause bis 16 Uhr, dann wird Verteidigerin Corinne Saner in ihr Plädoyer starten. Sie wird auf Freispruch plädieren, wie sie bereits durchblicken liess.

Das Wichtigste in Kürze

- Am Montag musste vor dem Amtsgericht Solothurn-Bucheggberg der mutmassliche "Feuerteufel vom Wasseramt" antreten, der im Frühling 2022 insgesamt zwölf Brände gelegt haben soll. Dabei gab es hohen Sachschaden, in der Region ging die Angst um.

- Der Mann bestreitet die Vorwürfe, er sei für keinen der Brände verantwortlich; es gebe keine einheitliche Handschrift, sagt seine Verteidigerin und verlangt einen vollumfänglichen Freispruch aus Mangel an Beweisen.

- Die von den Ermittlern zusammengetragenen Beweise sind allerdings eindrücklich: Handydaten, DNA-Spuren, Video-Aufnahmen, einschlägige Google-Suchen und Käufe von Anzündwolle und -würfeln: Die Staatsanwaltschaft spricht von erdrückender Beweislast und verlangt eine Strafe von 15 Jahren.

- Als mögliches Motiv gilt die unerwiderte Liebe zu einem anderen Feuerwehrmann. Kurz vor Beginn der Brandserie hatte er eine Abfuhr erhalten. Der Angeschuldigte soll mit den Bränden gehofft haben, ihn bei den Einsätzen wiederzusehen. 

"Erdrückende Beweislast"

In der Summe aller Beweise gebe es nur einen logischen Schluss: Der Beschuldigte ist der gesuchte Täter. Für keinen einzigen Brand habe er ein Alibi, und dass er zwölfmal einfach zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen sei, sei nicht realistisch, so Staatsanwalt Raphael Stüdi. 

Dass die Verteidigung einzelne Beweise anzweifeln werde, ändere nichts am Gesamtbild: Dass die Beweislast erdrückend sei.

"Schwarm" bei der Feuerwehr

Laut den Aussagen der Staatsanwaltschaft hegte der Angeklagte Gefühle für einen anderen Mann in der Feuerwehr. Bei einem Brand schrieb er diesem einmal "Hü, mir bruche alles" - nur weil er wollte, dass der Mann auch am Brandort kommt. 

Kurz bevor die Brandserie im April 2022 startete, habe der Beschuldigte eine Abfuhr vom "Angebeteten" erhalten. Er sei hetero und wolle nicht mehr mit ihm abmachen.

Der Angeklagte habe Züge von Stalking an den Tag gelegt, sei ihm in die Ferien gefolgt und habe den ersten Brand gelegt in der Hoffnung, ihn dort wieder zu treffen. Als der andere Mann nicht ausgerückt sei, habe er weitere Brände gelegt.

Anzündwürfel fehlen

Nachgewiesen ist zudem, dass der Angeklagte im Denner Gerlafingen Anzündwürfel kaufte, sie wurden nach seiner Verhaftung sichergestellt. Dabei fehlten 25 Stück. Er begründete das Fehlen damit, dass er kürzlich grilliert habe - dabei braucht man in der Regel aber nicht gleich 25 Stück. 

Ähnlich verhält es sich mit Anzündwolle, die er gekauft hat und von der einige Einheiten fehlten. Zudem befanden sich auf der Jacke Späne der Anzündwolle.